Radio ist für Azubis grundsätzlich bei der Arbeit erlaubt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor. (Quelle.dpa) Nur wenn die Musik den Lehrling/Azubi bei der Ausübnung seiner Arbeit stört, kann das Unternehmen/der Chef ein Verbot aussprechen.
Aber die eigentliche Kernfrage ist doch: Welcher Azubi hört während der Arbeit noch Radio? Wer kann, der stöpselt sich doch sein Ding ins Ohr.
Aber die eigentliche Kernfrage ist doch: Welcher Azubi hört während der Arbeit noch Radio? Wer kann, der stöpselt sich doch sein Ding ins Ohr.